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BGH: Jugendschutz für leere E-Zigaretten-Tanks

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Jugendschutz auch für leere Tanks von E-Zigaretten gilt. Die Entscheidung betrifft den Verkauf entsprechender Produkte und soll verhindern, dass Jugendliche frühzeitig an das Rauchen herangeführt werden. Damit bestätigt der BGH Urteile der Vorinstanzen.

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