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BGH untersagt Bloomwell Werbung für medizinisches Cannabis, was Telemedizin erschwert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Werbung von Bloomwell für die ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis unzulässig ist. Das Urteil betrifft das Heilmittelwerberecht, das Werbung für rezeptpflichtige Medikamente verbietet. Es könnte das Geschäft von Telemedizin-Plattformen erschweren, die Cannabis-Rezepte online anbieten.

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