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Gericht: Grenzkontrollen zu Österreich rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Grenzkontrollen Deutschlands zu Österreich für rechtswidrig erklärt. Die seit 2015 bestehenden Kontrollen werden als nicht mehr verhältnismäßig angesehen. Das Bundesinnenministerium kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.