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LSG: Kein Bürgergeld für Studenten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Studenten keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Selbst wenn sie zeitweise nicht studieren, sind immatrikulierte Studenten vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen. Das Urteil wurde in Celle veröffentlicht.